Veutlichung Nebenjob bis 450 Euro

In diesem Beitrag findest du:

–> Informationen zu den Vor- und Nachteilen einer geringfügigen Beschäftigung

–> Hinweise zur steuerrechtlichen Wertung einer geringfügigen Beschäftigung

–> Hinweise darauf, welche Jobs du im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ausüben kannst

 

Gibt es einen Unterschied zwischen Minijob und einer geringfügigen Beschäftigung?

Die einfache Antwort auf diese Frage lautet: nein. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Der Begriff „geringfügig“ zeigt dabei an, dass diese Tätigkeit vom zeitlichen Aufwand her einen vergleichsweise kleinen Teil einer „normalen“ Vollzeitstelle in Anspruch nimmt. Die Grenzen der geringfügigen Beschäftigung in Sachen Arbeitszeit ergeben sich automatisch aus dem Mindestlohn und dem maximalen Einkommen, das eine geringfügige Beschäftigung nicht übersteigen darf.

 

Gut zu wissen: Es gibt im Sozialversicherungsrecht noch eine zweite Form der geringfügigen Beschäftigung – das ist die kurzfristige Beschäftigung von maximal drei Monaten oder höchstens 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Wenn im Volksmund von einer geringfügigen Beschäftigung die Rede ist, ist damit aber in der Regel der klassische Minijob gemeint.

 

Welche Jobs werden oft als geringfügige Beschäftigung angeboten?

Es gibt viele Möglichkeiten einer geringfügigen Beschäftigung

Als geringfügige Beschäftigungen werde oft Jobs angeboten, die tatsächlich nur einen vergleichsweise kurzen Zeitraum am Tag in Anspruch nehmen. Da wären Jobs wie:
–> Regalverräumer im Supermarkt
–> Reinigungskräfte für bestimmte Objekte
–> Aushilfskräfte, die nur für eine recht kleine Stundenzahl in der Woche gebraucht werden

 

Neben diesen klassischen Jobs für geringfügig Beschäftigte gibt es heute auch immer mehr Stellen in Bereichen wie:

 

–> Kassierer/in
–> Bäckerei Fachverkäufer/in
–> Bedienung und Servicekraft in der Gastronomie

 

 

Vor- und Nachteile einer geringfügigen Beschäftigung

Das bringt uns direkt zu der Frage nach den Vor- und Nachteilen einer geringfügigen Beschäftigung. Die Vorteile liegen auf der Hand. Die wichtigsten sind dabei sicherlich:
–> Brutto gleich netto – du als Arbeitnehmer hast keine Abzüge von deinem Gehalt
–> Du kannst mit einer vergleichsweise niedrigen Stundenzahl ein angenehmes Nebeneinkommen erzielen
–> Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung verpflichtet dich nicht, eine Steuererklärung abzugeben
–> Auch für deinen Arbeitgeber halten sich die Lohnnebenkosten in Grenzen, was die Einrichtung von Stellen für geringfügig Beschäftigte so interessant macht
–> Eine geringfügige Beschäftigung kann, wenn dein Arbeitgeber dem zustimmt, auch neben einem Hauptberuf ausgeübt werden und ist dann noch immer steuerfrei

 

Doch wo Licht ist, gibt es natürlich auch Schatten. Geringfügige Beschäftigungen haben auch ihre Nachteile. Die wichtigsten Punkte sind dabei vor allem:

 

–> Das Fehlen einer gesetzlichen Krankenversicherung aus der beruflichen Tätigkeit heraus, da hier keine Sozialversicherungspflicht besteht
–> Du erarbeitest im Laufe auch vieler Jahre keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I – wenn du einmal gekündigt wirst, stehst du komplett ohne Einkommen da
–> Auch, wenn du heute die Möglichkeit hast, einen kleinen Teil deines Einkommens in die Rente zu investieren – aus einer klassischen Vollzeitbeschäftigung ergibt sich natürlich am Ende ein deutlich höherer Rentenanspruch
–> Wer in seiner Erwerbsbiografie überwiegend im Minijob tätig war, leidet im Alter häufig unter Altersarmut

Weitere Infos zum Thema Nebenjobs:

 

Wie hoch darf das Einkommen in einer geringfügigen Beschäftigung sein?

Mehr Geld im Portemonnaie dank Weiterbildung

Mehr Geld im Portemonnaie dank geringfügiger Beschäftigung

Das maximale Einkommen in einer geringfügigen Beschäftigung ist auf 520 Euro im Monat festgelegt. Wichtig ist dabei die Formulierung im Gesetz: Das Einkommen darf die Grenze von 520 Euro „regelmäßig“ nicht übersteigen. Geringfügige Schwankungen, die sich im Laufe eines Steuerjahres ausgleichen, sind dabei durchaus erlaubt.
Wenn du also in einer geringfügigen Beschäftigung wegen Urlaubs- oder Krankheitsvertretung mal in einem Monat ein paar Stunden mehr gearbeitet hast und den Mehrverdienst aus diesem Monat in einem anderen mit dann etwas weniger Einkommen wieder ausgleichst, braucht nicht zu befürchten, den Status eines geringfügig Beschäftigten zu verlieren.
Die Einkommenshöchstgrenze ist übrigens seit dem Jahr 2022 dynamisch angelegt. Das hat den einfachen Hintergrund, dass der Gesetzgeber im Jahr 2022 den Mindestlohn deutlich angehoben hat. Inzwischen liegt er bei 12,00 Euro. Anfang 2022 lag er noch bei 9,82 Euro. Um also dafür zu sorgen, dass ein höherer Mindestlohn sich auch im Geldbeutel der Menschen mit einer geringfügigen Beschäftigung bemerkbar macht und für diese nicht einfach der Stundenumfang gekürzt wird, wurde der Maximalsatz für geringfügige Beschäftigungen an den Mindestlohn gekoppelt.
Das bedeutet, dass sich auch bei einer künftigen Erhöhung des Mindestlohns das maximale Einkommen für geringfügig Beschäftigte erhöhen wird. Ausgegangen wird dabei davon, dass geringfügig Beschäftigte maximal 43 Stunden im Monat arbeiten sollten.

 

Ist eine geringfügige Beschäftigung immer auch steuerfrei?

Die geringfügige Beschäftigung – früher auch gern 450-Euro-Job genannt aufgrund der damals noch niedrigeren Einkommensgrenze – ist per gesetzlicher Definition steuerfrei für den Arbeitnehmer. Nur der Arbeitgeber muss eine Pauschalsteuer für deine Tätigkeit entrichten.
Steuerpflicht beginnt erst ab einem Midi-Job. Hier spricht man von Beschäftigten im Übergangsbereich – also in einem Bereich zwischen sehr niedrigem Einkommen ohne Einkommenssteuer und mittlerem Einkommen mit einer niedrigen Steuerlast. Der Übergangsbereich liegt per gesetzlicher Definition zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro monatlich.

 

Tipp: Auch mit einem Einkommen über 520,00 Euro im Monat bist du noch lange nicht steuerpflichtig. Einkommenssteuern werden erst ab einem Bruttoeinkommen rund um die 1.000 Euro im Monat fällig. Im Gegensatz zum Minijob bist du im Midi-Job aber sozialversicherungspflichtig – du musst dann also Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen.

 

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