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In der Vergangenheit war es ja eigentlich ganz häufig der Fall, dass Kunden ihre online gekauften Artikel kostenlos zurückschicken konnten. Doch die Portokosten für DHL und Co. steigen in regelmäßigen Abständen. Und einige Händler sind deshalb nicht mehr gewillt, die Kosten für die Rückläufer zu übernehmen. Doch wie ist die gesetzliche Regelung? Eines ist ganz klar: Online gekaufte Ware kann auch ohne Begründung 14 Tage nach Zustellung zurückgegeben werden. Aber eines ist auch klar: Laut Gesetz musst du für das Porto des Rückpaketes aufkommen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass du dich am besten schon vor dem Kauf darüber informierst, wer den Rücktransport bezahlt. Das muss der Händler auf seiner Internetseite deutlich hinterlegen. Macht er das nicht, muss er die Kosten für das Rückpaket übernehmen. Also vorher informieren! Die großen Internethändler sind zurzeit noch kulant. Andere fordern anteilige Portokosten. Manche schließen die Übernahme des Rückportos ganz aus. Und die dürften bei weiter steigenden Portokosten wahrscheinlich immer mehr werden.


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