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Studium Job kombinierenEs geht dir so, wie zwei Drittel deiner Mitstreiter? Du musst jobben gehen, damit dein Studentenleben überhaupt funktioniert? Da bist du nicht alleine. Denn das Deutsche Studentenwerk hat ermittelt, dass eben diese 66 Prozent der an der Uni Lernenden arbeiten gehen. Aber auch vielen Azubis geht es nicht besser. Auch die bessern ihr schmales „Gehalt“ durch Nebenjobs auf.

Doch eigentlich schon bevor es mit dem der Nebenschufte losgeht, solltet ihr euch Gedanken machen – damit auch möglichst viel von dem Job in eurem Portemonnaie landet. Denn wenn ihr zu viel verdient oder zu lange arbeitet, ist Ärger programmiert.

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Klippe 1: Kindergeld – Erstausbildung oder Zweitausbildung

Deine Eltern reichen dir, wenn du in der Ausbildung steckst, sicherlich das vom Staat erhaltene Kindergeld weiter. Aber Achtung, da lauert die erste Klippe, wenn du nebenher jobbst.

Einfach ist es noch, wenn du gerade die erste Ausbildung deines Lebens angehst. Dann brauchst du dir keine Gedanke zu machen. Denn seit 2012 wird dann Kindergeld immer gezahlt, egal wie viel du in deinem Job nebenher verdienst. Auch auf die Kinderfreibeträge in der Steuererklärung deiner Eltern wirkt sich das nicht aus.

Achtung!

Falle Masterstudium! Du denkst, das ist ja prima, denn bis ich meinen Master habe, gehen ja einige Semester ins Land. Das mag ja sein. Aber die Mitarbeiter des Finanzamts werten diesen zweiten Abschluss als Zweitstudium. Und schon ist es vorbei mit den Freiheiten bezüglich deines Verdienstes.

Die Konsequenz bei Zweitstudium oder Zweitausbildung: Wenn du mehr als 400 Euro monatlich verdienst, fällt das Kindergeld weg. Und wird es wohl viel Überzeugungskraft deinerseits kosten, damit deine Eltern diesen Ausfall weiterzahlen, oder?

Und der Bund der Steuerzahler warnt: Auch alle anderen steuerlichen Vergünstigungen fallen dann weg. Das sind Kinderfreibetrag, Ausbildungspauschale, Kinderzuschlag bei der Riester-Rente. Da kannst du wahrscheinlich vor deinem geistigen Auge sehen, wie die Gesichter deiner Eltern von Steuerfachbegriff zu Steuerfachbegriff länger und länger werden.

Aber auch für dich selbst kann zu viel Fleiß beim Nebenjob ein böses Erwachen bringen. Deine Eltern sind nicht so gut betucht und bekommst BAföG? Dann hier unser Tipp im Grünen Ratgeberkasten.

Klippe 2: Arbeitszeiten – Das Studium soll im Vordergrund stehen

Tipp!
Wenn du BAföG erhältst, darfst du nicht allzu viel im Nebenjob hinzu verdienen. Bei 400 Euro monatlich sollte Schluss sein. Denn soviel darfst du verdienen, ohne dass deine Unterstützung während des Studium gekürzt wird. Für Azubis mit Ausbildungsförderung gelten übrigens ähnliche Hinzuverdienstgrenzen. Also: Weniger kann manchmal mehr sein!

Bist du ein „ordentlicher“ Student? Der Finanzminister schätzt dich als ein solcher ein, wenn du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest. Bei 20,5 Stunden verlierst du deinen Studenten-Status – und damit auch alle Vorteile bei den Sozialversicherungen.

Das bedeutet für dich zum Beispiel bei der Krankenversicherung: Nebenjob mehr als 385 Euro bzw. mehr als 450 im Minijob – keine Familienmitversicherung mehr. Du musst dich selbst krankenversichern.

Die beste Lösung: Minijob!

Minijobs und befristete Jobs während der Semesterferien sind komplett sozialversicherungsfrei. Fixverdient.de hat zu diesem Thema eigene Artikel veröffentlicht. Deshalb hier die Vorteile in aller Kürze:

  • Keine Steuern.
  • Keinen Soli-Zuschlag.
  • Keine Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung.
  • Nahezu alles direkt auf die Hand bzw. das Konto.

In allen anderen Beschäftigungsverhältnissen wirst du veranlagt, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Aber du kannst dir wahrscheinlich am Jahresende eine Menge zurückholen. Denn dein Chef führt erst einmal alle Steuern ab. Aber bei deiner Steuererklärung, die du unbedingt einreichen solltest, wird erst ein Jahresverdienst ab 8.130 Euro steuerpflichtig.

Und liegst du darüber, können während der Erstausbildung auch noch Sonderkosten abgerechnet werden. Bücher, Semesterbeiträge, Fahrten zur Uni usw. können laut Bund der Steuerzahler bis zu 6.000 Euro abgesetzt werden.


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