Studentenjob Steuern

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Studentenjob SteuernUm dein Studium zu finanzieren, gibst du beim Nebenjob Vollgas wie im Hörsaal. Und natürlich hast du keinen Cent zu verschenken. Damit der Finanzminister aber nicht kräftig mitverdient, solltest du einige Regeln kennen.

Wie alle Arbeitnehmer musst du bis zu einer bestimmten Summe keine Steuern zahlen. Da trotzdem meist monatlich etwas abgezogen wird, lohnt sich eine Einkommensteuererklärung auf jeden Fall! In der Summe kannst du mindestens 11.180 Euro steuerfrei erarbeiten.

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Achtung: Lohnsteuergrenze beachten

Hier die Details dazu, die sich jährlich ändern können:

  • Steuerfreibetrag: 8.004 € (geplant 2013: 8.130 €; 2014: 8.354 €)
  • Werbepauschbetrag: 1.000 €
  • Vorsorgepauschale ca.: 2.140 €
  • Sonderpostenpauschale: 36 €

Du solltest dringend prüfen, ob du mit deinen persönlichen Ausgaben nicht über den vom Staat festgelegten Pauschalen liegst. Dann ist die Besteuerungsgrenze noch höher. Ein Einzelnachweis insbesondere bei den Sonderpostenpauschalen (Semesterbeiträge, Literaturkosten, Studiengebühren, Kirchensteuer etc.) kann sich lohnen. Da solltest du leicht über die Summe von 36 Euro kommen.

Einen überaus lukrativen und aktuellen Steuertrick für Studenten findest du hier näher beschrieben. Unbedingt alle Ausgaben für dein Studium notieren und die Rechnungen aufbewahren!

Studentenjob bis zu 20 Wochenstunden: Du und dein Chef profitieren

Wusstest du, dass…
…du in den Semesterferien eine kurzfristige Arbeit annehmen kannst (maximal 50 Tage) und dafür keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst? Das Gehalt wird nicht mit denen von anderen Jobs verrechnet!

Als Student bist du bei Arbeitgebern besonders beliebt, weil du ihnen erheblich an Lohnnebenkosten sparst. Aber auch du selbst profitierst erheblich. Als Student zahlst du keine Beiträge in die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Bei einem Verdienst von mehr als 400 Euro im Monat kannst dich allerdings nicht mehr über deine Eltern krankenversichern.

Für Studierende gibt es da allerdings äußerst günstige Tarife. Du zahlst also voll nur in die Rentenversicherung. Da beträgt dein Anteil derzeit 9,8 Prozent vom Bruttolohn. Wenn du dann unter der oben beschriebenen Steuergrenze bleibst, ist der Rest des Bruttogehalts auch gleich dein Nettogehalt.

Diese Vorzüge gelten aber nur, wenn du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest. Denn bist du in deinem Studentenjob noch fleißiger, unterstellt dir Vater Staat, dass dein Schwerpunkt deiner Tätigkeiten nicht mehr an der Uni liegt.

Übrigens hast du bei solchen Verträgen die gleichen Rechte wie alle Arbeitnehmer, zum Beispiel hinsichtlich Kündigungsschutz oder Urlaubsgeld. Einige Chefs wollen dabei tricksen. Aber vertragliche Regelungen wie „Urlaubsentgelt und Feiertagsansprüche sind bereits im Stundenlohn enthalten“ sind komplett unzulässig. Trotz solcher Formulierungen gibt dir jeder Arbeitsrichter recht, wenn du Urlaubsansprüche einforderst.

Mehr zu deinen Rechten erfährst du in unserem Artikel über die Vorschriften bei Studentenjobs.

Achtung!

Achtung! Aus den Arbeitsverträgen geht die wöchentliche Arbeitszeit natürlich ganz genau hervor. Überschreitest du dabei die feste Grenze von 20 Stunden in der Woche, verlierst du (und dein Chef) alle Vorteile deines Studentenstatus.

Vor- und Nachteile von einem Minijob

Studentenjob Minijob

Gehalt komplett behalten mit einem Minijob

Willst du dein Gehalt partout komplett behalten, darfst du monatlich nicht mehr als 400 Euro verdienen. Damit bleibst du unter der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze (Minijob). Die soll übrigens im Jahr 2013 auf 450 Euro pro Monat angehoben werden.

Die Nachteile dieser Minijobs in Bezug zu Kündigungsschutz oder Urlaubsgeld sind allerdings erheblich. Weitere Infos dazu bekommst du in unserem Artikel zu den Regeln bei Studentenjobs.

Du kannst übrigens so viele Minijobs annehmen, wie du möchtest. Insgesamt darf das Gehalt eben nur nicht über 400 Euro ansteigen. Damit eine Kontrolle möglich ist, musst du dir allerdings vom Finanzamt für den zweiten und jeden weiteren Job eine Lohnsteuerbefreiung ausstellen lassen. Ohne diese Bescheinigung fallen beim zweiten Job sonst sofort Steuern an.

Bei einem regelmäßigen eigenen Einkommen von mehr als 400 Euro monatlich bleibst du weiterhin in der Familienversicherung mitversichert. Ansonsten musst du dich selbst krankenversichern. Viele Krankenkassen bieten für Studenten besonders günstige Tarife an.

Seit 1996 besteht auch für Studenten Rentenversicherungspflicht. Sobald du über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus verdienst, müssen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von derzeit 19,6 Prozent, jeweils zur Hälfte vom Studenten und vom Jobgeber, entrichtet werden. Das heißt, du zahlst 9,8 Prozent vom Nettolohn in die Rentenversicherung ein, wovon du im Alter aber natürlich auch etwas hast.


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