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In nahezu allen Unternehmen müssen Raucher inzwischen ihren Arbeitsplatz verlassen und in sogenannten Raucherinseln oder an der frischen Luft qualmen. Auf dem Weg dorthin sind sie aber nicht über die Berufsgenossenschaft versichert. Das hat jetzt das Berliner Sozialgericht entschieden.

Geklagt hatte eine Mitarbeiterin, die sich auf dem Weg zur Raucherpause den Arm gebrochen hatte. Die Richter urteilten gegen sie. Das Argument: Im Gegensatz zum Gang zur Kantine, die Mittagspause halte die Arbeitskraft aufrecht, ist das Rauchen reine Privatsache. Deshalb muss die gesetzliche Unfallversicherung in solchen „Raucherfällen“ auch nicht zahlen.

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https://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20130205.0940.380963.html


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