Nebenjob Arbeitgeber informieren

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Nebenjob Arbeitgeber informierenEigentlich hast du ja ein ganz solides Einkommen – mit deinem 38-Stunden-Job. Und trotzdem: Für die lange geplante Reise ans andere Ende Welt oder die neuste, exklusive Sommermode reicht es vorne und hinten nicht. Darfst du also dazuverdienen?

Das ist keine Frage der Peinlichkeit, wenn du deinem Arbeitgeber erklären musst, dass sein Gehalt einfach nicht genügt. Es ist eine knallharte juristische Frage. Denn du setzt deinen Hauptjob aufs Spiel. Und dann bleibt nicht nur der Trip nach Down Under eine Illusion. Dann geht es im wahrsten Sinne des Wortes um das tägliche Brot.

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Weitere Infos über Minijobs und Midijobs nur für dich

Zuerst in den Arbeitsvertrag schauen

In einem Arbeitsvertrag für den Hauptjob ist ja so ziemlich alles geregelt. Doch ob ein Nebenjob neben dem eigentlich Beruf ausgeübt werden darf, da klaffen manchmal erhebliche Lücken. Ist im Vertrag gar nichts festgehalten, steht es schon mal 1:0 für dich. Dann musst du deinem Chef auch gar nichts von einer Nebentätigkeit erzählen. Aber auch wenn der Nebenjob angemeldet werden muss, weil das im Vertrag steht, ist längst nicht alles verloren.

Wusstest du, dass…
…du in dem Nebenjob neben dem Hauptjob unbegrenzt hinzuverdienen darfst? Der Boss darf nicht meckern. Du musst nur die folgenden Kriterien beachten.

Denn generell verbieten kann der Herrscher des Unternehmens deine zusätzliche Arbeit nicht. Selbst eine generelle Vertragsklausel, die dem Arbeitnehmer jede vom Boss nicht genehmigte Nebentätigkeit untersagt, ist unwirksam. Nur wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse nachweist, darf er dir die Nebenbeschäftigung verbieten.

Beamte sind da ausnahmsweise einmal schlechtergestellt. Sie müssen ihren Nebenjob auf jeden Fall beim Dienstherren anmelden. Und wie bei Beamten üblich, ist das Genehmigungsverfahren dazu ausgesprochen kompliziert.

Einschlafen am Arbeitsplatz – ein K.O.-Kriterium

Wir haben bereits oben von dem entscheidenden Faktor, ob ein Nebenjob verboten werden kann, gesprochen. Der heißt „berechtigtes Interesse“ des Unternehmers. Und da kann er gleich mehrere Gründe ins Feld führen:

  • Der Arbeitnehmer darf nicht unkonzentriert oder verschlafen im Betrieb erscheinen. Kurz: Er muss seinen Pflichten korrekt nachkommen.
  • Hauptberuf und Nebenjob dürfen zusammen die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. In der Regel sind das 48 Stunden in der Woche.
  • Während einer Krankheit ist eine Nebentätigkeit nur erlaubt, wenn der behandelnde Arzt zustimmt.
  • Während des Urlaubs ist eine Nebentätigkeit nur bedingt erlaubt. Diese Wochen des Jahres sollen ausschließlich der Erholung dienen. Ausnahme: Ist der Nebenjob vorab genehmigt, kann er durchaus im bisherigen Umfang weiter ausgeübt werden, da er den Hauptjob ja auch vor dem Urlaub nicht beeinträchtigt hat.
  • Die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden zwischen den verschiedenen Tätigkeiten ist einzuhalten.
  • Eine Nebentätigkeit bei der Konkurrenz ist ein direkter Kündigungsgrund. In diesem Fall muss nicht einmal zuvor eine Abmahnung ausgesprochen worden sein.

Achtung Steuern!

Nebenjobber müssen bei einem Minijob neben dem Hauptjob bei einem Einkommen bis 400 Euro keine Steuern und Abgaben zahlen. Jeder weitere Minijob wird aber mit dem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob zusammengezählt und ist somit steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Abmahnung – und dann?

Bei vielen Nebenjobs, die Fixverdient.de beschreibt, ist es eigentlich schwierig, überhaupt nachzuweisen, ob, wann und wie lange du etwas dazuverdient hast. Komplizierter wird es in Fällen wie Mini-Jobs, weil dazu Verträge abgeschlossen wurden. Das ist leicht nachzuweisen. Und der Chef hat dich dabei erwischt und meint jetzt, dass du nicht mehr 100-prozentig bei der (Haupt-)Sache wärst.

Dann bekommst du die gelbe Job-Karte, sprich Abmahnung. Was du dann machen kannst? Ganz ehrlich, da können wir dir nur zwei Ratschläge geben. Nimm dir einen Anwalt, denn jeder Fall ist anders. Und vor Gericht und auf hoher See… Zweitens: Bis eine Einigung erzielt wurde, solltest du den Nebenjob erst einmal vergessen. Australien gibt es schließlich auch in ein paar Jahren noch.


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