Es gibt so Sprüche, da kannst auch du wahrscheinlich nur müde lächeln –abgedroschen, nervig, völlig daneben. „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“, das ist so einer, aus dieser Kategorie. Doch was, wenn diese längst überholte Weisheit dann plötzlich doch blanke Realität wird???
Vor ein paar Wochen (meist Anfang September) hat für die meisten Azubis das Ausbildungsjahr begonnen. Und mal ganz ehrlich, hast du seit Beginn der Ausbildung auch nur die „niedrigen“ Dienste in deinem Unternehmen zugeteilt bekommen? Wenn ja, solltest du jetzt dringend weiterlesen. Denn eines ist ja klar: Azubis haben Pflichten, aber genauso haben sie auch Rechte, auf die sie pochen können.
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Darauf können Azubis pochen
Doch kommen wir zunächst mal zu deinen Rechten. Denn schon vor vornherein muss der Arbeitgeber so einiges beachten, damit er dich überhaupt als Azubi einstellen darf. Hier die wichtigsten Voraussetzungen:
- Werkzeuge und Schutzkleidung muss gestellt werden.
- Maschinen und Schulungsräume müssen vorhanden sein.
- Azubis sollten einen fester Ausbilder/Ansprechpartner im Betrieb haben.
- Azubis haben (neben der verpflichtenden Freistellung zur Berufsschule) Anrecht auf Lehrgänge – auch im Ausland.
Achtung Kündigung!
Dein Chef kann dich nur mit wirklich guten Gründen fristlos kündigen. Viele unentschuldigte Fehltage gehören zum Beispiel dazu. Du kannst allerdings bis zu drei Wochen nach der Kündigung Widerspruch einlegen. Zum Beispiel die örtliche Industrie- und Handelskammer kann dann eine Schlichtungsverhandlung ansetzen.
Kaffee kochen, putzen, kopieren: Muss das wirklich sein?
Ja – aber nur wenn es zu deinem späteren Berufsbild gehört. Eine Industriekauffrau muss natürlich auch kopieren, ein Schlosser wohl eher nicht. Der kann sich dafür nicht beschweren, wenn sein Chef ihm sagt, dass er die Werkstatt sauber halten muss. Wenn dein Arbeitgeber dich allerdings ständig zu solchen Gähnarbeiten heranzieht, ist das nicht okay. Im Mittelpunkt deiner Ausbildung sollen eben immer noch ständig neue Lerninhalte sein.
Ganz sicher solltest du dich wehren, wenn dein Chef dich auffordert, mal seine schicke Nobelkarosse so ordentlich zu waschen. Da kannst du dann schon mal damit drohen, dass er gegen das Berufsbildungsgesetz verstößt. Und das ist eine echte Ordnungswidrigkeit.
Der Ausbildungsvertrag sollte eigentlich alles regeln
Wenn bei dir Zweifel aufkommen, ob dein Arbeitgeber dich wirklich richtig behandelt, dann kram deinen meist weit vorher abgeschlossenen Ausbildungsvertrag noch einmal heraus. Vieles, was dir zuvor möglicherweise noch gar nicht richtig klar war, kannst du nach Antritt der Lehre höchstwahrscheinlich besser einordnen. Deshalb geh doch einfach mal die kritischen Punkte durch.
Dein Vertrag sollte ein wenig wie ein Stundenplan aufgebaut sein, in dem eine sachliche, zeitliche und inhaltliche Gliederung zu erkennen ist. Weitere wichtige Inhalte:
- Tägliche Arbeitszeit
- Höhe der Ausbildungsvergütung
- Urlaubsansprüche
- Ausbildungsort
- Länge der Probezeit
Wenn du während der Probezeit den Ausbildungsplatz wechseln willst, solltest du einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Das besser für deine berufliche Vita. Denn dann taucht das Wort „Kündigung“, dass sich in keinem beruflichen Lebenslauf gut macht, darin erst gar nicht auf.
Deine Probezeit kann zwischen einem und vier Monaten dauern. Auch die konkrete Dauer sollte im Ausbildungsvertrag festgehalten sein. In dieser Zeit sollst du deinen Chef, deine Firma und den Ausbildungsbeauftragten kennenlernen. Umgekehrt ist das natürlich genauso.
Und wenn einer von euch meint, dass ihr nicht miteinander klar kommt, dann kann von heute auf morgen gekündigt werden. Eine solche Kündigung des Ausbildungsvertrages gilt allerdings nur, wenn sie schriftlich erfolgt ist. Zum unserem „Allerdings“ solltest du unseren Grünen Ratgeberkasten noch einmal gründlich lesen.