Du hast eine tolle Idee, mit der du dich selbstständig machen willst. Vielleicht haben dich die Anregungen von Fixverdient.de ja dazu sogar inspiriert. Und jetzt bist du unsicher. Steuern, soziale Absicherung, Bürokratendreikampf. Aber keine Sorge, auch da haben wir die entscheidenden Tipps.
Bevor du die Welt mit deinem Geschäftskonzept eroberst, solltest du zunächst eine grundsätzliche Frage klären. Zählst du den Freiberuflern oder bist du Gewerbetreibender? Diese Unterscheidung kann dich nämlich, wenn dein Unternehmen mal so richtig läuft, gleich einige Tausend Euro im Jahr kosten. Und zwar auf Dauer, denn eine Änderung beim Finanzamt ist mit viel Aufwand verbunden.
Weil diese Entscheidung so wichtig ist, haben wir diesem Thema einen eigenen Artikel gewidmet. Aber auch wenn du beim Status deiner Selbstständigkeit alles richtig gemacht hast, solltest du einige Tipps beherzigen, damit du beim Nebenjob als Selbstständiger keinen Cent verschenkst.
[sam id=6 codes=’false’]
Du bist Freiberufler? Mehr interessante Artikel für dich
Selbstständige – der Horror für jeden Steuerbeamten
…du einen neuen Computer komplett von der Steuer absetzen kannst, wenn du nachweist, dass du ihn für deinen Nebenjob als Selbstständiger benötigst? Gleiches gilt für viele andere Anschaffungen, die im Zusammenhang mit deinem selbstständigen Nebenjob stehen.
Nun, zunächst einmal eine schlechte Nachricht zuerst: Als Selbstständiger, selbst im Nebenjob, wird alles voll versteuert. Egal ob du nun ein Riesenunternehmen leitest oder als Privatperson dein Geld nebenbei verdienst. Eigentlich. Doch es gibt auch Ausnahmen. Auch dazu haben wir einen eigenen Artikel in unserer Ratgeberrubrik zum Thema „Steuern“. Aber erst einmal gilt vor dem Finanzminister: Selbstständiger ist Selbstständiger. Aber das hat auch Vorteile, die du nutzen solltest.
Darüber sind die Finanzbeamten gar nicht so glücklich. Denn die eigenen Chefs können beim Fiskus auch so einiges an Ausgaben geltend machen. Darüber wird oft gestritten und du solltest gegenüber dem Finanzamt hartnäckig sein. Aber, du musst deine Rechte kennen.
Selbstständige sind deshalb der Horror für den typischen Beamten. Klar, es gibt auch ganz andere, hilfsbereite Mitarbeiter im Finanzamt. Deshalb unser erster, genereller Tipp: Bevor du einen teuren Steuerberater engagierst, frag doch bei Unsicherheiten erst einmal im Finanzamt nach. Dein zuständiger Sachbearbeiter sollte dir nämlich auch bei Steuerfragen behilflich sein. Das kann aber sehr langwierig sein, deswegen bei einem ordentlichen Verdienst sofort einen Steuerberater zulegen.
Keinen Kassenbon wegwerfen
Wenn du mit einem Job dein eigener Chef werden willst, auch als Nebentätigkeit, kannst du alles steuerlich geltend machen, was du für die Ausübung der Arbeit brauchst. Deshalb solltest du keinen Kassenbon wegwerfen, der mit deinem Nebenjob als Selbstständiger zu tun hat.
Wahrscheinlich kannst du sogar einen Teil deiner ständig laufenden Kosten oder Ausgaben geltend machen. Der Anteil richtet sich danach, wie stark du diese Posten privat oder geschäftlich nutzt. In der Regel musst du das nachweisen.
Du solltest also gute Argumente haben, warum zum Beispiel die Hälfte deiner Handykosten geschäftlich zustande gekommen sind. Um beim Beispiel zu bleiben, schaff dir doch ein zweites Handy für deine Selbstständigkeit an. Oder einen Computer, wenn du ihn doch nur für deinen Nebenjob brauchst?
Achtung Scheinselbstständigkeit!
Du verlierst als Selbstständiger alle Vorzüge, wenn du ganz offensichtlich nur scheinbar als Chef tätig wirst. Dann musst du z. B. die Beiträge zu den Sozialversicherungen sogar nachzahlen. Das kann in der Summe ein richtig fetter Betrag sein. Kennzeichen für Scheinselbstständigkeit: Du hast nur einen Kunden. Du kannst die Arbeit nicht selbst einteilen. Du hast keine eigenen Geschäftsräume. Du legst deine Preise nicht selbst fest.
Steuern sparen – Beispiel Onlinetexter
Du willst deine Gabe nutzen, mit dem Schreiben von Texten dein Einkommen aufzubessern. Dann kannst du unter anderem folgende Kosten zumindest teilweise oder sogar ganz, je nach privater und beruflicher Nutzung, geltend machen. Begründung: Schließlich musst du recherchieren, vielleicht sogar vor Ort, und irgendwo arbeiten. Deine Abzugsmöglichkeiten von der Steuer:
- Arbeitszimmer deiner Wohnung
- Energie- und Nebenkosten für das Arbeitszimmer
- Anschaffung Computer, Telefon, Tablet etc.
- Kosten für Kommunikation
- Reisekosten mit dem eigenen PKW, Bahn oder Taxi
- Postwertzeichen
- Arbeitsessen mit Informanten oder Ratgebern
- Anschaffungen für Büroartikel
Du siehst, du solltest wirklich keinen einzelnen Kassenbon achtlos wegwerfen. Sei es nun für einen Bleistift, den du für deine Arbeit brauchst, oder einen Parkschein, den du während der Recherche vor Ort ziehen musstest. Jeder belegte Cent reduziert deine Steuern, die du als eigener Chef mit deinem Nebenjob zahlen müsstest.