Viele unserer Vorschläge, um einfach und schnell Geld nebenher zu verdienen, bieten dir ja auch die Möglichkeit, dich mit deinen Talenten selbstständig zu machen. Häufig warnt Fixverdient.de dann: Achtung, Steuern nicht vergessen!
Damit du dabei keinen Cent verschenkst, zeigen wir dir ein paar wichtige Tipps und Tricks bei der Wahl des richtigen Selbstständigenstatus. Was du über Einkommenssteuer und Sozialabgaben beachten musst, erklären wir in einem eigenständigen Artikel.
Ganz gleich, ob du nun einen eigenen eBay-Shop eröffnest, als Online-Texter schreibst, Hunde regelmäßig ausführst oder im Direktmarketing arbeitest – Vater Staat hält selbstverständlich immer die Hand auf. Damit du dich nicht strafbar machst, musst du deine nebenberuflichen Aktivitäten auch als eigener Chef anmelden. Doch bevor du das tust, ist es ausgesprochen vorteilhaft, ein paar grundsätzliche Dinge abzuklären.
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Freiberufler oder Gewerbe
…die Finanzämter deine „schöpferische“ Tätigkeit schon mal nicht anerkennen, um Gewerbesteuer zu kassieren? Dagegen solltest du dich wehren. Denn es gibt höchstrichterliche Entscheidungen, die deine Position stärken.
Häufig werden die Begriffe „freiberuflich“ und „selbstständig gewerblich“ synonym verwendet. Wenn du das machst, hast du schon deinen ersten Fehler begangen. Denn mit dem Status als Freiberufler hast du einige gravierende finanzielle Vorteile gegenüber dem selbstständigen Gewerbetreiben. Freiberufler zahlen zum Beispiel keine Gewerbesteuern.
Die Unterschiede lassen sich am besten an den Berufen selbst festmachen: Freiberufler arbeiten dabei meist eigenverantwortlich, schöpferisch oder im Interesse der Allgemeinheit: Ärzte und Heilpraktiker, Rechtsanwälte und Notare, Journalisten, Übersetzer und Dolmetscher, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
Selbstständige hingegen stellen meist etwas her oder sind im Handel tätig: Industriearbeiter, Verkäufer, Vertreter, Vermögensberater oder Reinigungskräfte.
Allerdings haben unsere Gesetzgeber für viele Selbstständige ein Türchen offen gelassen. Sie sprechen auch von „ähnlichen“ Berufen, wenn es um die Typisierung des Selbstständigenstatus geht. Diese schwammige Formulierung solltest du so weit es geht nutzen, um die Privilegien des Freiberuflers zu erhalten.
Die Unterschiede beim „Chefstatus“ im Nebenjob
Freiberufler melden sich beim zuständigen Finanzamt an. Sie müssen ihre Gewinne mit der Einkommenssteuererklärung in einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung erklären.
Gewerbliche Selbstständige müssen ihre Tätigkeit beim gleichnamigen Amt der jeweiligen Stadt anmelden. Das Finanzamt schickt dir bald darauf einen Fragebogen. Die nebenberuflich Selbstständigen müssen die kompliziertere sogenannte „doppelte Buchführung“ vorliegen. Dazu benötigen die Meisten die Hilfe eines gut bezahlten Steuerberaters.
Es fallen also weitere Kosten für dich an. Der wichtigste Unterschied aber ist, dass ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro die Gewerbesteuer fällig wird, die es für Freiberufler gar nicht gibt.
Weitere finanzielle Vorteile für Freiberufler
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, was ja auch schon mit Kosten verbunden ist. Das Geld wird von der jeweiligen Kommune erhoben und liegt je nach Stadt oder Gemeinde zwischen 15 und 65 Euro. Meldest du ein Gewerbe an, wirst du quasi zur „Zwangsmitgliedschaft“ bei der ortsansässigen IHK verdonnert. Ab einem Gewinn von mehr als 5.200 Euro können da saftige Mitgliedsbeiträge fällig werden.
Achtung Steuerfalle!
Nicht zu viel ans Finanzamt zahlen! Wenn du dir als Nebenjobber gleiche mehrere Standbeine aufgebaut hast, sowohl als Freiberufler (zum Beispiel Onlinetexter) und Gewerbetreibender (zum Beispiel eBay-Shop) solltest du diese auch getrennt in deiner Steuererklärung aufführen. Dann zahlst du nämlich nur für gewerblichen Bereich Gewerbesteuern und bleibst so vielleicht unter Verdienstgrenze. Die Finanzbeamten erkennen das auch meist anstandslos an.
Als Nebenjobunternehmer bei der Gewerbesteuer sparen
Wie schon gesagt, erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro wird die Gewerbesteuer für Einzelpersonen fällig. Wenn du jetzt glaubst, dass du diese Grenze ohnehin nicht erreichst, solltest du weitsichtig denken. Schon viele kleine Geschäftsideen sind groß herausgekommen. Und eine spätere Umstellung ist ausgesprochen schwierig.
Wir ersparen dir an dieser Stelle die komplizierte Berechnung, die auch noch von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfällt, und zeigen stattdessen ein Beispiel:
Bei einem Gewinn von rund 100.000 Euro fallen ca. 2.700 Euro an Gewerbesteuern an. Haben oder nicht haben? Zum Trost bleibt dir allerdings die Feststellung, dass diese Summe seit 2008 bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden kann. So erfolgt wenigstens ein kleiner finanzieller Ausgleich im Vergleich zum Status des Freiberuflers.