Wie heißt es doch so schön in kölscher Mundart: „Jede Jeck es anners“. Stimmt für die Jecken, aber auch viele andere Personengruppen, zum Beispiel für Steuerzahler. Denn je nach einzelnem Steuertyp, zum Beispiel Student, Arbeitnehmer, Eltern, Auszubildende, Freiberufler usw., kannst du jede Menge Geld / Steuern vom Staat zurückbekommen.
Denn eines ist klar: Bei zig Millionen Steuerzahlern kann das, was monatlich direkt vom Lohn angezogen wird, nur eine ganze grob berechnete Pauschale sein. Und weil unserer Staat nun einmal gerne erst einmal zu seinen Gunsten rechnet, wird dir höchstwahrscheinlich regelmäßig zu viel von deinem Monatsgehalt abgezogen.
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Kein Steuertyp hat etwas zu verschenken
In unserem ersten Artikel zum Thema Lohnsteuerjahresausgleich 2012 haben wir es ja schon angedeutet: Im Durchschnitt zahlt jeder Arbeitnehmer pro Jahr 1.000 Euro zu viel an unseren Finanzminister. Und die sollte sich jeder möglichst schnell zurückholen. Also bring Ordnung in den Schuhkarton, in dem du deine Belege planlos gesammelt hast. Hier einige Tipps nach Steuertypen:
Studenten (und bedingt auch Schüler)
…du als Student auch eine Steuererklärung machen solltest, wenn du gar keine Einnahmen gehabt hast? Darin führst du alle Ausgaben auf, die du für dein Studium in dem Jahr gehabt hast. Das machst du bis zum Ende des Studiums jedes Jahr aufs Neue. Damit sammelst du jedes Jahr Verluste. Und diese Verluste kannst du in den ersten Arbeitsjahren nach dem Büffeln als Ausgaben geltend machen.
Mehr dazu erfährst du in ein paar Tagen in einem eigenen Artikel zu dem Thema. An dieser Stelle nur noch soviel: Wirf keine Belege weg, die irgendwie als Ausgaben im Zusammenhang mit deinem Studium stehen.
Für Studenten ist die Rechnung einfach.
Erst wenn du mehr als 9.040 Euro im Jahr, das entspricht einem Monatsgehalt von 753 Euro, verdient hast, solltest du für Ordnung in die hoffentlich vorhandenen Belege sorgen. Denn ab diesem Grundfreibetrag (plus Pauschbeträge) von insgesamt gut 9.000 Euro sind erst gar keine Steuern fällig. Hat der Arbeitgeber, auch bei kleineren Verdiensten, Steuern abgeführt, kannst du sie komplett zurückfordern.
Liegst du als Student über diesem Satz, kannst du all das Absetzen, was ganz normale Arbeitnehmer auch zurückfordern können. Noch besser aber ist es, wenn du dich schon bevor du einen Job annimmst darüber informierst, wie du als Student möglichst wenig Geld an den Staat zahlst. Mini- oder Ferienjobs sind da ein ganz heißer Tipp, den Fixverdient.de in einem eigenen Artikel ausführlich beschrieben hat.
Den ultimativen Steuertrick für Studenten findest du in diesem Beitrag. Hierbei kannst du langfristig sehr viel Geld “sparen”, wenn du von Anfang an alle deine Ausgaben notierst und die Rechnungen aufbewahrst.
„Normale“ Arbeitnehmer
Wenn du als sogenannter „normaler“ Arbeitnehmer deine Steuern zahlst, dann hast für die Steuererklärung des Jahres 2012 einen Pauschbetrag von 1.000 Euro. Das heißt: Diese Summe kann jeder vom zu versteuernden Einkommen abziehen, ohne einen Beleg vorzulegen. Doch wenn du wirklich etwas vom Vater Staat zurückbekommen willst, solltest du mal ganz genau überlegen, ob du durch folgende Jobkosten nicht ganz locker über diesen Pauschbetrag kommst. Dazu zählen:
- Wege zum Arbeitsplatz
- Fahrten zu unterschiedlichen Einsatzorten
- Arbeitsmittel wie PC, Tablet aber auch Kugelschreiber und Papier
- Arbeitszimmer
- Kosten für doppelte Haushaltsführung
Achtung!
Viele Arbeitnehmer müssen ihre Steuererklärung bis Ende Mai beim Finanzamt abgegeben haben – siehe auch unseren Artikel Steuererklärung 2012. Wenn du es nicht rechtzeitig schaffst, kannst du eine Fristverlängerung beantragen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn du eventuell Steuern nachzahlen musst. Denn dann werden bei Fristüberschreitung hohe Verspätungszuschläge fällig.
Eltern
Die Formulare für Eltern sind für die Erstattung 2012 wesentlich einfacher geworden. Und vieles wird mehr anerkannt als früher. Lernt dein Kind beispielsweise im Kindergarten eine Fremdsprache, kannst du die Kosten dafür absetzen. Doch kommen wir zu den eher normalen Steuererstattungen:
- Betreuungsgeld für Kindergärten oder Tageseltern
- Freibeträge, Kindergeld
- Unterhalt, Krankenversicherung