Teile den Artikel

In diesem Beitrag findest du:

–> Wie abwechslungsreich und lukrativ der Nebenjob im Sicherheitsbereich sein kann

–> Welche Qualifikationen für die Tätigkeit in der Security notwendig sind

–> Wo die Qualifikationen erworben werden können

 

Die Sicherheitsbranche in Deutschland ist ein wachstumsstarker und zukunftsträchtiger Wirtschaftssektor und bietet attraktive Nebenjobs. Der erfolgreiche Berufseinstieg ist aber mit einem hohen Lern- und Prüfungsaufwand verbunden. Die grundlegende Qualifikationsstufe ist die Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung.

 

Ein Teilzeitjob in der Sicherheitsbranche – ein attraktiver Nebenjob

 

Tankstelle, Büro, Promotion, Gastronomie, Nachhilfe, Callcenter, Heimarbeit, Animateur – die Liste der klassischen Nebenjobs ist lang und lässt sich noch beliebig verlängern. Ein Nebenjob, der sich in den letzten Jahren in Deutschland einer ständig steigenden Beliebtheit und Nachfrage erfreut, ist ein Teilzeitjob im Sicherheitsgewerbe. Und diesen guten Ruf genießt die Branche vollkommen zu Recht. Denn sie bietet in Sachen Abwechslungsreichtum, Job-, Karriere-, Gehalts- und Weiterbildungschancen, Flexibilität und Krisensicherheit viele Vorteile, mit denen sie sich von anderen Branchen ganz klar abhebt.

 

Sicherheitsfachkraft – ein abwechslungsreiches Berufsbild

 

Allerdings ist die Security-Branche häufig immer noch mit Stereotypen und Vorurteilen konfrontiert. Bis heute hält sich in der öffentlichen Wahrnehmung hartnäckig das Bild von unterqualifizierten und unfreundlichen Ladendetektiven oder Türstehern, die im Crashkurs ausgebildet und für blosses Herumstehen und Nichtstun bezahlt werden.
Aber weit gefehlt. Wer das schnelle Geld sucht, der ist hier definitiv falsch. Nichts könnte realitätsferner sein als dieses altmodische und völlig falsche Klischee. Denn entgegen der landläufigen Meinung ist das Berufsbild der Sicherheitsfachkraft eine der abwechslungsreichsten, fundiertesten, qualitativ hochwertigsten und professionellsten Ausbildungen auf dem heutigen Arbeitsmarkt.

Die Sachkundeprüfung gemäß §34a Gewerbeordnung – der Berufseinstieg in die Sicherheitsbranche

Die fachliche Mindestanforderung für den erfolgreichen Berufseinstieg und Karrieresprung in der Sicherheitsbranche in Deutschland ist die Sachkundeprüfung gemäß §34a Gewebeordnung. Sie ist in Deutschland als eine berufliche Weiterbildung organisiert, die mit einem von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Berufsabschluss absolviert werden kann. Sie stellt die fachliche Grundlage dar, auf der die meisten anderen beruflichen Aus- und Weiterbildungen im Sicherheitsgewerbe aufbauen. Der sogenannte „Sicherheitsschein“ belegt die fachliche und menschliche Eignung einer Person für eine Beschäftigung in der Security-Branche.
Wusstest du: In den letzten Jahren haben auch immer mehr private und öffentliche Aus- und Weiterbildungsinstitute die wachsende Nachfrage nach der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO erkannt und auf diesen neuen Arbeitsmarkttrend reagiert. Sie haben ihr umfangreiches berufliches Aus- und Weiterbildungsprogramm erweitert und bieten heutzutage immer öfter fachspezifische Kurse an, um Interessenten auf die Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung bei der IHK bestmöglich vorzubereiten.

Das könnte dich auch interessieren:

 

Im Folgenden erfährst Du mehr über die vielen verschiedenen Wissensinhalte und Job- und Karrierechancen der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO.

 

Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO – Ausbildungs- und Wissensinhalte

 

Während der Sachkundeprüfung wird grundlegendes fachspezifisches und juristisches Wissen aus den unterschiedlichsten, für das Sicherheitsgewerbe relevanten Themengebieten abgefragt. Diese Wissensinhalte umfassen so verschiedene Themenbereiche wie das Straf- und Strafverfahrensrecht, das Waffenrecht, das Gewerberecht und das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Weitere Ausbildungsinhalte decken das Bürgerliches Gesetzbuch, Unfallverhütungsvorschriften, die Sicherheitstechnik und das Datenschutzrecht ab. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit Menschen. Hierbei stehen vor allem ein souveränes Verhalten und Deeskalationstechniken in Gefahren- und Konfliktsituationen sowie eine interkulturelle Kompetenz im Vordergrund.

 

Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO – Job- und Karrierechancen und Tätigkeitsbereiche in der Security

 

Die Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO ist für jede Art von beruflicher Tätigkeit in der Security-Branche gesetzlich vorgeschrieben – sowohl für eine selbstständige Tätigkeit (z.B. als Chef eines Sicherheitsunternehmens) oder für eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis (z.B. als Sicherheitsfachkraft in einer Sicherheitsfirma).
Der sogenannte „34a-Schein“ eröffnet Absolventen viele verschiedene, spannende und abwechlungsreiche Tätigkeitsbereiche im Objekt-, Personen- und Veranstaltungsschutz. Dieser Berufsabschluss befähigt zu Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. in Einkaufszentren, öffentlichen Parks, Flughäfen, Bahnhöfen oder S- und U-Bahnen) und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlicher Verkehr oder zu Einlasskontrollen im Eingangsbereich vor gastgewerblichen Diskotheken und in Kaufhäusern als Türsteher oder als Ladendetektiv.
Bahnhofshalle in Deutschland

Im öffentlichen Raum ist Sicherheit gefragter denn je

Andere Aufgabenbereiche sind die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Aufnahmeeinrichtungen nach §44 Asylgesetz und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (z.B. Einlasskontrollen und Ordnerdienstleistungen bei Konzerten, Festivals und Events). Weitere Sicherheitsdienstleistungen umfassen u.a. die Alarmaufschaltung, den Brandschutz, die Baustellenüberwachung, den Werkschutz und den Revierdienst (Aufschließen und Verschließen von Liegenschaften).
Globale Bedrohungen wie der internationale Terrorismus, militärische Konflikte wie der Krieg in der Ukraine oder die aktuelle Flüchtlingskrise haben in den letzten Jahren die weltweite Sicherheitslage verschärft – und natürlich auch den Sicherheitsbedarf im privaten und öffentlichen Raum in Deutschland stark erhöht. Und ein Ende dieser Entwicklungen ist noch lange nicht abzusehen. Deshalb können Arbeitnehmer in der Sicherheitsbranche auf dem deutschen Arbeitsmarkt von sehr guten Job-, Karriere- und Gehaltsmöglichkeiten profitieren. Sie ist derzeit einer der am stärksten expandierenden Wirtschaftszweige und eine absolute Boombranche.

 

Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung bei der IHK

 

Logo IHKDie Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO bei der IHK umfasst einen mündlichen Teil von 15 Minuten Länge pro Person und einen schriftlichen Teil von 120 Minuten Länge pro Person. Sie unterliegt dem Multiple-Choice-Prinzip, deckt insgesamt 72 Fragen ab und gilt beim Erreichen von mindestens 50 von maximal 100 möglichen Punkten als erfolgreich bestanden Die mündliche Prüfung kann erst nach Bestehen der schriftlichen Prüfung durchgeführt werden.
Die Sachkundeprüfung wird bei Deiner örtlichen IHK abgelegt. Der bundesweit einheitliche Termin für die schriftliche Prüfung ist jeweils der dritte Donnerstag im Monat und für die mündliche Prüfung jeweils der darauffolgende Mittwoch bzw. Donnerstag. Anmeldeschluss ist spätestens 4 Wochen vor der Sachkundeprüfung. Die Anmeldung erfolgt schriftlich bzw. online. Die Prüfungsgebühren betragen jeweils 170 Euro pro Person.
Die Sachkundeprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Bei Nichtbestehen fallen für die Wiederholung der schriftlichen Prüfung bzw. der mündlichen Prüfung zusätzliche Gebühren von jeweils 80 Euro bzw. 70 Euro pro Person an. Die mündliche Prüfung kann innerhalb von 2 Jahren nach Ablegen der schriftlichen Prüfung wiederholt werden. Danach muss die komplette Sachkundeprüfung wiederholt werden. Die Vorbereitungs- und Prüfungsgebühren können bei Bedarf von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter komplett übernommen werden.

 

Security: Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO

 

Es gibt keine bestimmten beruflichen oder fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung. Deshalb ist sie auch für berufliche Quereinsteiger sehr attraktiv. Geeignete Bewerber müssen nur einige wenige Anforderungen erfüllen. Dazu gehören u.a. ein Mindestalter von 18 Jahren, sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.

 

Ein Beitrag von Doktor Dot. Du möchtest mehr von unserem Dok? Klick auf das Foto:

Teile den Artikel