Kündigung wegen Krankheit Student

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Kündigung wegen Krankheit StudentAls Studierender ist es manchmal nicht leicht, stets mit klammem Geldbeutel und leerem Konto das Leben zu meistern. Deshalb arbeiten viele Studenten nebenbei, als Kellner, Barkeeper oder auch immer häufiger als Rikschafahrer.

Aber wenn du dies vorhast, um dein Taschengeld aufzubessern und von deinen Eltern unabhängiger zu werden, solltest du einige Regeln beachten, insbesondere beim Thema Arbeitsrecht. Schließlich wird der Studentenjob wahrscheinlich dein erster Kontakt mit der Arbeitswelt sein. Aber was kann man unternehmen gegen eine Kündigung wegen Krankheit?

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Kündigung wegen Krankheit: Außerordentlich Ungünstig

Tipp!
Es gilt das so genannte Gleichheitsgebot (§2 Beschäftigungsförderungsgesetz), das studierende Mitarbeiter vor der Ausnutzung schützt. Konkret bedeutet dies, dass auch du als Student/in, als Arbeitnehmer angestellt, ein Recht hast auf Urlaubstage, ggf. Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Du musst dir also von deinem Chef nicht alles gefallen lassen.

Klar, für deine Firma ist es oftmals ein Vorteil, dich als Studenten zu beschäftigen. Deine Arbeitskraft ist ähnlich wie die eines vollwertigen Arbeiters, jedoch bist du als Student natürlich eine günstige Kraft und oft wirst du auch nicht komplett für voll genommen werden.

Doch auch für dich gelten die Gesetze des Arbeitsrechts. Solltest du dich dennoch falsch behandelt fühlen oder dich um deine Rechte als Angestellter betrogen sehen, hast du natürlich die Möglichkeit anwaltliche Hilfe zu beanspruchen. Dieser wird dir auch deine Rechte und Pflichten erklären sowie die Besonderheiten, die für dich als studentische Arbeitskraft gelten.

Vorsorglich ist es sicherlich ratsam, eine Arbeitsrechtsschutzversicherung für Studenten- und Nebenjobs abzuschließen, vgl. http://www.vdd-arbeitsrechtsschutz.de. Sollte es tatsächlich zum Prozess kommen, bist du vor allem finanziell auf der sicheren Seite und gehst kein großes Risiko ein.

Natürlich darfst du auch als Student deinen Arbeitsplatz nicht einfach wegen ein paar Fehltagen wegen einer Krankheit verlieren. Grundsätzlich ist eine Krankheit zwar durchaus ein Kündigungsgrund, jedoch müssen dafür viele Vorgaben eingehalten werden, zum Beispiel fällt die negative Gesundheitsprognose in diesen Bereich. Lohnfortzahlungskosten sind für den Arbeitgeber übrigens kein Grund, dir zu kündigen.

Der Haken bei betriebsbedingten Kündigungen

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass eine Kündigung – wie auch der Arbeitsvertrag – nur in schriftlicher Form gültig ist. Du solltest schon bei der Formulierung des Vertrags darauf achten, dass deine Aufgaben genau beschrieben sind, sodass du im Ernstfall auf dieses Dokument zurückgreifen kannst.

Somit unterliegst du auch dem normalen Kündigungsrecht, welches eine gewisse Kündigungsfrist für beide Seiten vorsieht. Es ist als in der Regel nicht möglich, dich von heute auf morgen vor die Türe zu setzen, auch wenn dies gerade von großen Firmen immer wieder versucht wird. Gerade wenn du einen unbefristeten Vertrag erhalten hast, hast du diesen Vorteil auf deiner Seite.

Achtung!

Wichtig zu beachten ist, dass das bekannte Kündigungsschutzgesetz für Arbeitnehmer nicht direkt für studentische Mitarbeiter gilt. Erst wenn der Student seit mindestens sechs Monaten als regulärer Arbeitnehmer für den Betrieb beschäftigt ist, tritt das Gesetz in Kraft. Das KSchG regelt Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und regelt zudem, welchen Inhalt die Arbeitsverträge haben sollen.

Ein Haken ist jedoch der Spezialfall einer betriebsbedingten Kündigung. Dies ist dann der Fall, wenn durch außer- oder innerbetriebliche Umstände Arbeitsplätze wegfallen müssen.

Da die Firma die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden muss, wer seinen Arbeitsplatz verlieren wird, wirst du als Student immer eher den Job verlieren als ein Familienvater, der noch intensiver auf den Arbeitsplatz angewiesen ist. Da du als Student dein „Leben noch vor dir hast“, ist dies zwar irgendwo verständlich, jedoch im Einzelfall ebenfalls keine schöne Sache.


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