Es wird für dich wahrscheinlich nicht notwendig werden, dein in den Ferien verdientes Geld, in die Schweiz zu schaffen, um den hohen deutschen Steuern zu entgehen. Erst einmal glauben wir kaum, dass dein Einkommen eine derartige Höhe erreicht und zum anderen sind da ja auch noch die Freibeträge, bis zu denen du verdienen darfst, bevor du vom Finanzamt zur Kasse gebeten wirst.
Es ist aber nun einmal eine Tatsache: Wenn du beginnst, Geld zu verdienen, schaut „Vater Staat“ genau hin und möchte seinen Teil abhaben. Das kannst du als ungerecht ansehen, aber irgendwie muss unser Finanzminister ja das Geld zusammenkriegen, um die Diäten der Politiker, neue Straßen für die teuren Dienstfahrzeuge und vieles mehr zu zahlen.
Spaß beiseite – Steuern sparen beim Ferienjob sollte für dich ein wichtiges Thema sein, damit du von deinem Nebenjob auch etwas hast. Und damit deine Eltern nicht unter Umständen draufzahlen müssen, wenn du einer Beschäftigung nachgehst. Wir zeigen dir hier, worauf du achten solltest, damit du nicht in die Gefahr läufst, als Steuerflüchtling, das Land verlassen zu müssen!
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Steuern sparen beim Ferienjob: Wann muss ich zahlen?
Der Steuerfreibetrag liegt zurzeit bei rund 900 Euro monatlich. Damit du nicht in die Gefahr gerätst, dass dein Arbeitgeber, wenn die Voraussetzungen wie Stundenzahl und Verdienst gegeben sind, einfach pauschal 25 % deines Gehaltes (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) an das Finanzamt abführt, solltest du eine Lohnsteuerkarte beziehungsweise eine Lohnsteuerbescheinigung beantragen.
Dein Vorteil: Was der Arbeitgeber an Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli einbehält, kannst du dir im Folgejahr vom Finanzamt wiederholen!
Du kannst also mit der Lohnsteuerkarte bis zu 900 Euro im Monat verdienen. Darüber hinaus machst du deinen Arbeitnehmerpauschalbetrag (1000 Euro pro Jahr), deine Kosten (Student) für Bücher, Schreibmaterial, sowie die Zahlungen an die Kranken- und Pflegeversicherung geltend.
Achtung!
Die Möglichkeit der 25%-Pauschale ist für einen Arbeitgeber eine bequeme Möglichkeit, da sehr leicht zu handhaben. Lasse dich darauf auf gar keinen Fall ein. Denn du hast hier nur Nachteile. Bestehe auf eine Abrechnung über die Lohnsteuerbescheinigung!
Die Lohnsteuerbescheinigung ist auch der Minijobregelung vorzuziehen. Hier werden nämlich zwei Prozent an Lohnsteuern fällig, die im normalen Fall der Arbeitgeber zu tragen hat. Ist der nicht so kulant, zieht er den Betrag von deinem Lohn ab. Hier kannst du das aber, ohne Lohnsteuerbescheinigung, anschließend beim Finanzamt nicht mehr geltend machen!
Wann müssen die Eltern zahlen?
Was gab es doch für einen Radau im Haus. Da hat der Junge oder das Mädel endlich eigenes Geld verdient und es wurde den Eltern knallhart von Kindergeld oder den ALG II-Zahlungen abgezogen.
Beim Kindergeld hat das Steuervereinfachungsgesetz 2011 dafür gesorgt, dass nun nicht mehr angegeben werden muss, wie viel der Spross im Nebenjob verdient. Das heißt: Hier spielt es keine Rolle mehr, wie viel du verdienst. Deine Eltern haben weiterhin das Recht auf den vollen Betrag beim Kindergeld!
Beim ALG II gibt es Einschränkungen. Du musst unter 25 Jahre alt sein und besuchst eine allgemeine oder berufsbildende Schule. Des weiteren darfst du nur 4 Wochen im Jahr arbeiten und dabei nicht mehr als 1200 Euro verdienen. Ansonsten müssen du und deine Eltern mit starken Kürzungen beim ALG II rechnen!
Du bist während deines Ferienjobs über den Arbeitgeber unfallversichert! Dieser muss diese Beiträge zahlen und kann sie dir auch nicht vom Lohn abziehen. Sollte dein Arbeitgeber von dir einen Anteil verlangen, schaue dich besser nach einem anderen Nebenjob um!
Alles in allem kannst du also, wenn du dir eine Lohnsteuerbescheinigung besorgst, ganz unbekümmert mit dem Geld verdienen starten. Du wirst dann weder mit dem Finanzamt, noch mit deinem Arbeitgeber Schwierigkeiten bekommen.
Um auch Probleme mit der Sozialversicherung aus dem Weg zu gehen, darfst du nicht mehr als 50 Tage im Jahr oder ganze zwei Monate ohne Unterbrechung arbeiten. Hier spielt aber dein Einkommen keine Rolle.