In diesem Beitrag findest du:
–> Grundsätzliche Informationen zur Kleinunternehmerregelung
–> In welchen Fällen du auf den bürokratischen Aufwand der Mehrwertsteuerabrechnung verzichten kannst
–> In welchen Fällen es sich nicht lohnt, die Regelung in Anspruch zu nehmen
Klare bürokratische Vereinfachung für dein Start-up
Zusätzlicher bürokratischer Aufwand ist für viele jungen Unternehmen eine große Gefahr. Die Kleinunternehmerregelung soll ihren Teil dazu beitragen, dass du dich als Gründer ganz auf die wirklich wichtigen Dinge der Startphase konzentrieren können. Doch die Regelungen lässt sich nur in einer ganz bestimmten Konstellation in Anspruch nehmen und hat unter Umständen sogar negative Auswirkungen. Wo genau dies der Fall ist, das zeigen wir dir in diesem Artikel.
Wieso gibt es die Kleinunternehmerregelung?
Immer wieder wird kritisiert, dass die Gründung eines Unternehmens in Deutschland mit vielen Auflagen verbunden ist. Besonders die monatliche Voranmeldung der Umsatzsteuer ist für viele junge Unternehmer eine große Belastung und erschwert den Arbeitsalltag. Aus diesem Grund wurde das Umsatzsteuerrecht für Kleinunternehmen angepasst, um die regelmäßige Voranmeldung umgehen zu können.
Im Grunde genommen besagt die Kleinunternehmerregelung, dass der jeweilige Unternehmer auf seinen Rechnungen nicht dazu verpflichtet ist, die Umsatzsteuer auszuweisen. Auch die Abführung dieser Steuer an das Finanzamt ist nicht möglich. Dies vereinfacht deine Buchhaltung enorm und bietet die Möglichkeit, dass du dich zunächst auf jene Aktivitäten konzentrieren kannst, die für das tatsächliche Erwirtschaften des monatlichen Einkommens verantwortlich sind. Eine genaue Erklärung zur Kleinunternehmerregelung ist hier auf dieser Seite zu finden.
Damit du als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst, müssen nach § 19 Umsatzsteuergesetz zwei Bedingungen erfüllt sein:
–> Zum einen darf der Umsatz im Vorjahr nicht größer als 22.000 Euro gewesen sein.
–> Zum anderen darf der Umsatz auch im aktuellen Geschäftsjahr die Grenze von 50.000 Euro nicht überschreiten.
Nun wird in der Praxis kaum ein Unternehmen pünktlich zu Beginn des neuen Jahres am 1. Januar gegründet. Für diesen Fall ist es natürlich notwendig, die Umsätze auf 12 durchschnittliche Monate hochzurechnen.
Das könnte dich auch interessieren:
Die Profiteure der Regelung
Natürlich gibt es eine klar definierte Gruppe, die einen Vorteil aus der Kleinunternehmerregelung ziehen kann. Sofern die Voraussetzungen per se erfüllt sind, hast du als Unternehmer die Wahl, ob die Regelung angewendet werden soll. Neben dem bloßen Blick auf die vereinfachte Buchhaltung sind aber noch zwei weitere wichtige Punkte von großer Bedeutung.
–> Zum einen ist dies die Frage nach der Zielgruppe. Falls es sich bei deinen Kunden um Privatpersonen handelt, sind diese im Gegensatz zu Unternehmen nicht dazu in der Lage, die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückzufordern. In dem Fall würde der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung also bedeuten, dass die Leistungen für den Endkunden ein gutes Stück teurer werden und die Nachfrage in der Folge womöglich sinkt.
–> Wenn du in erster Linie Firmenkunden betreust, dann sind genaue Überlegungen zur Kleinunternehmerregelung wichtig. Denn andere Unternehmen haben in den meisten Fällen die Chance, den Anteil der Umsatzsteuer komplett vom Finanzamt zurückzufordern. Aus ihrer Sicht spielt es finanziell also keine Rolle, ob die Umsatzsteuer letztlich auf der Rechnung enthalten ist, oder ob im Rahmen der Kleinunternehmerregelung darauf verzichtet wird.
Tipp! Die Kleinunternehmerregelung entlastet dich von einer Menge Bürokratie. Gerade für kleine Firmen ist sie meist auch finanziell von Vorteil. Das trifft leider aber nicht in jedem Fall zu. Du solltest die Vorurteile deshalb genau abwägen. Mehr erfährst du weiter unten in unserem Artikel.
Nachteile bei hohem Wareneinsatz
Doch unter welchen Bedingungen kann die Kleinunternehmerregelung sogar zu einem Nachteil für dich werden?
Dies gilt vor allem für den Fall, dass deine selbstständige Tätigkeit mit einem hohen Einsatz von Waren verbunden ist. Einzelhändler sehen sich zum Beispiel damit konfrontiert, ihre Lager regelmäßig aufstocken zu müssen. Wer von der Regelung Gebrauch macht, ist nach dem Einkauf nicht dazu in der Lage, die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer zurückzufordern.
Auf diese Weise können deutliche Mehrkosten entstehen, die den wirtschaftlichen Druck auf die eigene Person womöglich sogar verstärken. Aus dem Grund sind individuelle Überlegungen zu der Frage wichtig, ob sich der Rückgriff auf die Kleinunternehmerregelung im eigenen Fall tatsächlich lohnt. Eine Beispielrechnung kann in der Regel zeigen, ob damit im persönlichen Fall wirklich ein so großer finanzieller Vorteil verbunden ist, wie zunächst zu vermuten wäre.
Ein Beitrag von unserem Autor “Torte”. Mehr Texte von dem Schleckermäulchen? Dann klick auf das Foto: