Nebentätigkeit Abzocke

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Nebentätigkeit AbzockeWo Geld im Spiel ist, da sind auch undurchsichtige Machenschaften nicht weit. Das ist bei Nebenjobs, mit denen schnell etwas dazu verdient werden kann, nicht anders. Mit fiesen Tricks ergaunern sich vermeintliche Arbeitgeber das Geld der Arbeitswilligen. Dabei sollte der Geldfluss doch genau umgekehrt verlaufen. Wie diese Abzocke funktioniert, davor warnt Fixverdient.de in weiteren Artikeln.

Doch es geht noch schlimmer: Manchmal machen sich die Nebenjobber sogar völlig unbewusst zu Komplizen von Verbrechern. Dann droht nicht nur der Verlust der letzten Reserven, sondern auch noch eine Haftstrafe.

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Weitere fiese Tricks und üble Fallen bei Nebenjobs

Internetgauner täuschen Nebenjobber

Wusstest du, dass…
…der Schaden durch Phishing laut letzter Statistik bundesweit bei 17 Millionen Euro lag? Entsprechend hoch ist die Zahl der „Kuriere“, die sich mit strafbar machen.

Jetzt wird es richtig kriminell! Zurzeit sind da zwei äußerst rechtswidrige Maschen „in Mode“. Hintergrund ist in beiden Fällen eine Straftat, die die Auftraggeber bereits begangen haben. Sie haben Geld illegal von Online-Konten abgephisht. An diese Summe kommen sie selbst nicht direkt heran, auch weil sie ihre krummen Geschäfte aus dem Ausland steuern.

Wichtiger ist aber, ist ein zweiter Punkt. Wenn die Verbrecher das online abgezweigte Geld direkt auf das eigene Konto umleiten würden, könnten sie schnell identifiziert und verhaftet werden. Deshalb brauchen sie Mittelsmänner. Und diese illegale Tätigkeit schreiben sie als harmlosen Nebenjob aus.

Waren- oder Geldagent: „Freifahrt“ direkt in den Knast

Nebenjob Betrug

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Fall 1: Geldkurier. Der stellt sein (deutsches) Konto zur Verfügung, auf das das abgezweigte, ergaunerte Geld überwiesen wird. Später muss er die Summe dann per internationalem Geldtransfer, zum Beispiel mit Westernunion, ins Ausland überweisen. Als „Gehalt“ bekommt der Geldkurier eine verlockend hohe Prämie – meist eine Beteiligung von fünf bis zehn Prozent an dem ergaunerten Geld.

Fall 2: Warenkurier. In diesem Fall haben die Gauner mit dem abgephishten Geld teure Produkte im Internet ersteigert. Diese Ware geht, weil die Verbrecher ja im Ausland sitzen und um die wahre Identität zu verschleiern, erst einmal an einen Fremden – an den Warenkurier, der Als Aushilfskraft angeheuert wurde. Der sendet die Pakete dann zum Beispiel an eine anonyme Paketstation weiter und bekommt für seine Dienste 30 – 40 Euro.

Das Bundeskriminalamt warnt

Nebenjobber, die sich auf die verlockenden aber kriminellen Angebote einlassen und die widerrechtlich erlangten Waren oder das Geld weiterleiten, machen sich strafbar und müssen darüber hinaus mit zivilrechtlichen Ansprüchen bei der Regulierung entstandener Schäden rechnen.

Das heißt im Klartext: Wer beispielsweise 3.000 Euro, die per Online-Betrug ergaunert wurden, weiterleitet, muss diese Summe an den Betrogenen zurückzahlen – auch wenn der Kurier ahnungslos war und den „Job“ gutgläubig erledigte. Außerdem droht eine Anzeige und schlimmstenfalls sogar eine Gefängnisstrafe.

Kriminelle Nebenjobs erkennen

Meist verschicken die Gauner ihre Nebenjobangebote per Massenmail. Schon um den Computer nicht mit Viren zu infizieren, sollten solche Mails von Unbekannten ohnehin erst gar nicht geöffnet werden. Wer der Verlockung nicht widerstehen kann, findet Folgendes darin: Extrem verlockende Gehaltsversprechen, die aber auch gleichzeitig komplett unrealistisch sind (Fixverdient.de berichtet in einem eigenen Beitrag über typische Merkmale von unseriösen Nebenjobs).

Das Bundeskriminalamt hat dazu eine echte, originale „Stellenbeschreibung“ veröffentlicht: „Betreff: 7858 pro Monat ist vorstellbar. Anlieferer gesucht!!! Auch fuer Frührentner geeignet! Ein Fahrzeug kann gestellt werden. Bewerbung bitte an xxx“. Also:

  • 1. Kennzeichen für dieses kriminelle Angebot: galaktisch anmutendes Honorar.
  • 2. Merkmal: Weil es eine Massenmail ist, erfolgt keine persönliche Ansprache.
  • 3. Eigenschaft: Häufig ist die Mail mit Rechtschreibfehlern gespickt.
  • 4. Kriterium: Die Firmenadresse des Absenders ist nicht nachvollziehbar.
  • 5. Attribut: Das Geld muss ins Ausland, meist nach Osteuropa überwiesen werden.

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