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Es gibt ganz klare Bestimmungen, in welchen Fällen Fluggäste bei Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigungen haben. Startet zum Beispiel ein Flug von Deutschland nach London mehr als zwei Stunden zu spät, sind 250 Euro fällig. Bei entfernteren Flügen fallen die Entschädigungen entsprechend höher aus.

Einzige Ausnahme: höhere Gewalt wie Schnee oder Nebel. Doch auch in den meisten anderen Fällen zahlen die Fluggesellschaften nicht.

Das Problem: In Deutschland gibt es keine Schlichtungsstelle, die außergerichtlich eine Einigung herbeiführen kann. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Fluggäste vor Gericht ziehen müssen. Auf die Scheu vor diesem Gang setzen die Airlines und lehnen zunächst einmal sämtliche Ansprüche ab. Das hat die Europäische Kommission aktuell bemängelt.

Deren Rat: Klagen, denn die haben in den meisten Fällen große Aufsicht auf Erfolg. Wer den Schritt scheut, kann den Fall einer Agentur übergeben. Die kassiert nur im Erfolgserfolg einen Teil geforderten Summe.

Weiterlesen:

http://www.eu-verbraucher.de/uploads/media/PM_ADR_APR_FINAL.pdf

Agenturen:

http://www.flightright.de/
http://www.euclaim.de/?gclid=CPX55qj-q7YCFUGR3god3w8APw
http://www.fairplane.de/


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