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Leider ist es ganz leicht und vor allem schnell passiert. Beim Wischen über das Smartphone kann ganz schnell ein teures Abo aktiviert werden. Dann werden über die monatliche Telefonrechnung auch die Kosten für das ungewollte Abo eingehalten. Möglich macht die Masche das sogenannte WAP-Billing, eine Bezahlfunktion per Smartphone.

Gegen diese ungewollte Aktivierung des Abos kann jetzt vorgesorgt werden. Darauf machen die Verbraucherschützer der Internetseite „checked4you“ aufmerksam. Demnach können Kunden jetzt bei ihrem Mobilfunkanbieter beantragen, dass solche Dienste nicht mehr über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden dürfen. Einziger Nachteil: Alle WAP-Billing-Dienste sind damit gesperrt. Das Bezahlen in der Bahn mit Handy ist dann auch nicht mehr möglich.

Weiterlesen:

http://www.checked4you.de/UNIQ136232662425766/smartphone_abzocke_sperren


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