Vielleicht kannst du den Spieß ja mal umdrehen – dein Chef lernt ausnahmsweise was von dir! Beispiel: Du bist in der Bäckerlehre und machst einen Teil deiner Ausbildung in Italien. Dann kannst du deinem Meister danach doch vielleicht zeigen, wie ein echtes Ciabatta so richtig gebacken wird. Du siehst: Ausbildung im Ausland lohnt sich, auch für deinen Chef.
Doch bleiben jetzt erst einmal ganz egoistisch. Was hast du davon? Vielleicht hast du ja im letzten Urlaub deinen Traumpartner gefunden. Nun wohnt der dummerweise in Paris, Madrid oder London. Vielleicht bist du ja nur neugierig auf andere Menschen und Kulturen. Oder du willst einfach mal nur raus. Dann sollten solche Gründe doch schon reichen, um über einen mehrmonatigen Aufenthalt nachzudenken.
[sam id=6 codes=’false’]
Du willst im Ausland arbeiten? Hier mehr dazu:
Auslandsaufenthalt sind gut für die Karriere
Selbstverständlich würde dein Bäckermeister einen gescheiten Ciabattateig sehr wahrscheinlich auch alleine hinkriegen. Aber es gibt genügend andere Gründe, warum Arbeitgeber es gerne sehen, wenn du mal über die heimischen Grenzen schaust.
- Du dokumentierst mit deinem Schritt erst einmal sehr viel Eigeninitiative.
- Du lernst oder vertiefst eine Fremdsprache.
- Du erweiterst deinen Erfahrungshorizont.
- Du wirst sehr wahrscheinlich viel an Selbstbewusstsein hinzugewinnen.
All diese Eigenschaften schätzen Arbeitgeber. Mit deinem Auslandsaufenthalt dokumentierst du diese, wertest deine berufliche Vita erheblich auf. Und weil Deutsche, aber auch die Brüsseler Eurokraten Papiere lieben, gibt es dafür auch gleich den entsprechenden Nachweis, mit dem du deine Aktivitäten dokumentieren kannst: den Europass.
Azubis im Ausland: die Regeln
…du neben deinem Azubi-Lohn, der natürlich ganz normal weiterläuft, auch Zuschüsse für die Reise und Unterkunft beantragen kannst? Die Berater der IHK oder Industrie- und Handelskammer informieren dich da. Eine Adressenliste zu den Förderprogrammen findest du unten in unserer Linksammlung.
Da es sich ja nicht um einen zusätzlichen Urlaub handelt, den dir dein Chef da gewährt, gibt es natürlich auch einige Regeln. Schon alleine deshalb, weil Azubis ja hierzulande im Dualen System auch eine Schulpflicht haben. Von der musst du dich schriftlich befreien lassen. Wenn deine Noten aber nicht völlig im Keller sind, sollte das kein Problem sein. Natürlich musst du den verpassten Stoff nachholen. Weitere Regeln und Pflichten in Stichworten:
- Gesetzliche Grundlage
- Dauer des Auslandsaufenthalts
- Zielorte
- Kosten
- Ansprechpartner
Auch wenn dein Arbeitgeber von den Plänen nicht begeistert ist, du hast ein Recht darauf, einen Teil deiner Ausbildung im Ausland zu machen.
maximal ein Viertel der Gesamtausbildungszeit. Bei einer dreijährigen Lehre also höchstens neun Monate.
generell weltweit. Förderungen gibt es meist aber nur für Länder in der EU.
Deine Ausbildungsvergütung wird weiter gezahlt. Für Reise und Unterkunft musst du selbst aufkommen. Es gibt Förderprogramme. Da gibt es bis zu 5.000 Euro an Unterstützung.
Handwerkskammer oder IHK, ZAV (Auslandsabteilung der Arbeitsagentur). Die Kammern aus anderen Ländern haben auch Vertretungen in Deutschland. Auf diese Adressen können ausländische Unternehmen direkt angesprochen werden.
Die gesamte Lehre im Ausland absolvieren
Wenn du dir ganz sicher bist, dass du bis zu drei Jahre in einem anderen Land verbringen möchtest, geht das auch. Die Lehre kann durchaus komplett im Ausland gemacht werden. Die Ansprechpartner sind dieselben, die wir bereits oben genannt haben. Einige spezielle Angebote hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit hier aufgelistet.
Echte Arbeit – kein Urlaub
Dein Chef zahlt deinen Azubi-Lohn weiter, also kann er auch erwarten, dass du dich im Ausland so richtig reinhängst. Wenn dein Arbeitgeber es wünscht, musst du auch regelmäßig Zwischen- und Endberichte abliefern. Schließlich ist dein Meister oder Personalchef für deine Ausbildung verantwortlich. Und wenn er dich nicht direkt beobachten kann, muss er die Infos auf diesem Weg bekommen.